Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.06.1997 - 21 U 159/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,18467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Konkludente Zusicherung der Eigenschaft "Gold"
Papierfundstellen
- WM 1998, 1964
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 31.01.2007 - 16 S 3/06
Beschaffenheitsangabe bei eBay-Angebot; Schadensersatzanspruch
In der Folge durfte der Kläger berechtigterweise annehmen, dass das Teeservice diese Eigenschaft aufweist und im Hinblick darauf sein Gebot abgeben (vgl. zur Angabe "Goldbarren" als zugesicherte Eigenschaft OLG Frankfurt, Urteil vom 25.06.1997, Az. 21 U 159/96, zitiert nach Juris).